Kinderschutz im Fußball


Sportfreunde Eintracht Freiburg e.V.
Kinderschutz
Kinderschutz im Sportverein ist ein sehr wichtiges Thema, das weit über die sportliche Ausbildung hinausgeht. Es geht darum, eine Kultur des Hinsehens zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche sicher vor Gewalt (physisch, psychisch oder sexualisiert) aufwachsen können.
Der Verhaltenskodex der Sportfreunde Eintracht Freiburg e.V. veranschaulicht die Erwartungen an unsere Trainer*in / Betreuer*in und gilt als verbindliche Regelung den Umgang miteinander und mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Bevor die Trainer*in mit Ihrer Tätigkeit bei uns im Verein anfangen, müssen diese den Ehrenkodex, das Formular Kinderschutz und ein erweitertes Führungszeugnis abgeben. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 2 Jahre neu beantragt werden.
Es ist uns sehr wichtig, dass neue Trainer*in dem Jugendleiter gemeldet werden, damit diese die erforderlichen Unterlagen zum Ausfüllen vor der Trainertätigkeit erhalten. Die Geschäftsstelle ist zuständig dafür, dass alle neuen Tainer die Unterlagen per Mail erhält, und dort werden die Dokumente abgeheftet. Sollte das erweiterte FZ beantragt, aber noch nicht vorliegen, muss der Trainer eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben du abgeben – das Gleiche gilt für Eltern, die die Trainer unterstützen wollen. Des Weiteren wird das Thema Kinderschutz immer wieder bei Jugendsitzungen angesprochen.
Kinderschutzbeauftrage in unserem Verein: Marina Faist-Hanser, Mail: info@sfe-freiburg.de
Und Clemens Schiel, Mail: info@sfe-freiburg.de
Unabhängige Ansprechstelle
für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.
Tel. 0800 11 222 00, https://www.ansprechstelle-safe-sport.de
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Säulen eines wirksamen Schutzkonzepts:
1. Prävention: Vorbeugen ist die Basis
Ein Verein sollte nicht erst reagieren, wenn etwas passiert ist. Prävention bedeutet, Strukturen zu schaffen, die Täter abschrecken und Kinder stärken.
- Erweitertes Führungszeugnis: Alle Trainer und Betreuer sollten dieses regelmäßig (ca. alle 3 Jahre) vorlegen.
- Ehrenkodex: Eine schriftliche Selbstverpflichtung zu fairem und respektvollem Umgang, die alle unterschreiben.
- Fortbildungen: Sensibilisierung der Trainer für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und Grenzverletzungen.
2. Intervention: Handeln im Ernstfall
Klar definierte Abläufe helfen, im Verdachtsfall ruhig und professionell zu agieren.
- Benennung von Ansprechpersonen: Mindestens eine männliche und eine weibliche Vertrauensperson im Verein, die als erste Anlaufstelle dienen.
- Handlungsleitfaden: Ein klarer Plan („Was tun, wenn…?“), der sicherstellt, dass keine voreiligen Schlüsse gezogen werden, aber der Schutz des Kindes immer Priorität hat.
- Netzwerk: Kooperationen mit externen Fachberatungsstellen (z. B. Kinderschutzbund oder lokale Jugendämter).
3. Partizipation: Kinder stärken
Kinder, die ihre eigenen Grenzen kennen und wissen, dass ihre Stimme zählt, sind besser geschützt.
- Beschwerdemanagement: Kinder müssen wissen, wo und wie sie sich beschweren können, wenn ihnen etwas komisch vorkommt.
- Aufklärung: Altersgerechte Informationen für die jungen Sportler über ihre Rechte
Kinderschutz Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Sportfreunde Eintracht Freiburg e.V.

Kinderschutz- und Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
für Trainer*innen, Betreuer*innen
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, vor Kindeswohlgefährdung aller Art, als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.
1. Verantwortungsbewusstsein
Mit meiner Tätigkeit im Verein übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die mir übertragene Aufsichtspflicht ernst und handle bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Selbstverständlich handle ich stets unter Beachtung aktuell gültiger Jugendschutzvorschriften.
2. Transparenz
Im Umgang mit Minderjährigen schaffe ich die größtmögliche Transparenz, um Sicherheit zu geben und Vertrauen zu bilden. Ich nutze das „Sechs-Augen-Prinzip“ * oder ersatzweise das „Prinzip der offenen Tür“ ** in allen Situationen, besonders bei: Einzeltrainings, Fahrten zum Training / Wettkampf, Trainingslagern, usw. *„
Sechs-Augen-Prinzip“ = möglichst nie mit einem Schutzbefohlenen allein sein; d.h. eine zweite Person einbeziehen;
**Prinzip der offenen Tür“ = alle Türen bis zur Eingangstür sind grundsätzlich offen zu lassen.
3. Körperkontakt
Den Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen etc.) beschränke ich auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und achte darauf, dass er von den (minderjährigen) Sportler/innen gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Die individuelle Grenze der einzelnen Person respektiere ich.
4. Duschen und Umkleiden
Ich ziehe mich nicht mit den minderjährigen Sportler/innen gemeinsam um und gehe auch nicht mit ihnen zusammen duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, sollte es nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Ich klopfe vorher an und bitte die Kinder, sich etwas überzuziehen. Wenn es keine separaten Umkleidemöglichkeiten für die Betreuungspersonen gibt, nutze ich möglichst die Umkleidekabine als Wechselkabine vor oder nach den Sportlern/Sportlerinnen.
5. Übernachtungssituationen
Bei Übernachtungen (im Rahmen eines Trainingslagers/einer Wettkampffahrt usw.) schlafe ich grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie die (minderjährigen) Teilnehmer/innen. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achte ich auf die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen (immer anklopfen).
6. Mitnahme in den Privatbereich
Ich nehme keine Kinder/Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen meiner Tätigkeit im Verein besteht, allein in meinen privaten Bereich (Haus/Wohnung, Garten, Boot etc.) mit, wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten gibt (auch hier: „Sechs-Augen-Prinzip“).
7. Gleichbehandlung der Sportler/innen
Alle Sportler/innen behandle ich gleich. Dazu zählt, dass alle die gleiche Ansprache für mich (alle: Frau/Herr… oder Vorname) verwenden. Umgekehrt werden auch alle Sportler/innen von mir bei ihrem Namen genannt. Meine Zuwendung und Aufmerksamkeiten (Geschenke etc.) überschreiten das pädagogisch sinnvolle Maß nicht und werden gleich und nachvollziehbar unter allen mir anvertrauten (minderjährigen) Sportler/innen verteilt.
8. Kommunikation
Die Kommunikation (besonders in schriftlicher Form) mit den Kindern und Jugendlichen sollte sich inhaltlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Ich teile keine privaten Geheimnisse mit den (minderjährigen) Sportler/innen. Die Kommunikation führe ich möglichst immer mit der ganzen Gruppe oder bei Themen, die nur einzelne Sportler/innen betreffen, unter Mitwissen von deren Sorgeberechtigten.
9. Datenschutz und Bildmaterial
Mit den privaten Daten der (minderjährigen) Sportler/innen gehe ich verantwortungsvoll um und gebe diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke etc. weiter, es sei denn es besteht eine diesbezügliche Absprache mit den Sorgeberechtigten. Ebenso fertige ich keine Aufnahmen von (minderjährigen) Sportler/innen in unangemessenen Situationen (Bekleidung/Posen) an oder verbreite gegen deren Willen oder den Willen der Sorgeberechtigten Bildmaterial. Ich zeige und verbreite den mir anvertrauen (minderjährigen) Sportlerinnen kein Bild- und Video-Material mit anzüglichem Inhalt.
10. Einschreiten und melden im Konflikt- und Verdachtsfall
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreite ich im akuten Gefährdungsmoment aktiv ein. Sollte ich Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Vereines/Verbandes gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte gibt, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wende ich mich an unten genannte Ansprechperson
Der Verhaltenskodex der Sportfreunde Eintracht Freiburg e.V. veranschaulicht die Erwartungen an unsere Trainer*in / Betreuer*in und gilt als verbindliche Regelung den Umgang miteinander und mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Bevor die Trainer*in mit Ihrer Tätigkeit bei uns im Verein anfangen, müssen diese den Ehrenkodex, das Formular Kinderschutz und ein erweitertes Führungszeugnis abgeben. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 2 Jahre neu beantragt werden.
Es ist uns sehr wichtig, dass neue Trainer*in dem Jugendleiter gemeldet werden, damit diese die erforderlichen Unterlagen zum Ausfüllen vor der Trainertätigkeit erhalten. Die Geschäftsstelle ist zuständig dafür, dass alle neuen Tainer die Unterlagen per Mail erhält, und dort werden die Dokumente abgeheftet. Sollte das erweiterte FZ beantragt, aber noch nicht vorliegen, muss der Trainer eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben du abgeben – das Gleiche gilt für Eltern, die die Trainer unterstützen wollen. Des Weiteren wird das Thema Kinderschutz immer wieder bei Jugendsitzungen angesprochen.
Kinderschutzbeauftrage in unserem Verein: Marina Faist-Hanser, Mail: info@sfe-freiburg.de
Unabhängige Ansprechstelle
für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.
Tel. 0800 11 222 00, https://www.ansprechstelle-safe-sport.de
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung des Verhaltenskodexes der Sportfreunde Eintracht Freiburg e.V. zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Verein.
Name: __________________________________________________
__________________________________________________________
Ort, Datum
__________________________________________________________
Unterschrift
Ansprechpartner
Ansprechpartner:
Sportfreunde Eintracht Freiburg e.V.
Marina Faist-Hanser, Mail: info@sfe-freiburg.de
Unabhängige Ansprechstelle
für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.

Wildwasser e.V. – Beratung und Information für Mädchen und Frauen
Basler Straße 8,
79100 Freiburg im Breisgau

Wendepunkt e.V. – Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Talstraße 4,
79102 Freiburg im Breisgau

Frauenhorizonte – gegen sexuelle Gewalt e.V.
Basler Straße 8,
79100 Freiburg im Breisgau
Interventionsplan
Ein Interventionsplan im Sportverein ist das Herzstück eines wirksamen Kinderschutzkonzepts. Er gibt allen Beteiligten Sicherheit, indem er festlegt, wer im Ernstfall was zu tun hat. Ziel ist es, Betroffene zu schützen, Handlungsfähigkeit zu bewahren und Übereifer oder Vertuschung zu vermeiden.
1. Grundprinzipien des Handelns
Bevor konkrete Schritte eingeleitet werden, gelten drei eiserne Regeln:
- Ruhe bewahren: Keine voreiligen Anschuldigungen oder Alleingänge.
- Vertraulichkeit: Informationen nur an den notwendigen Personenkreis weitergeben (Datenschutz & Schutz der Persönlichkeitsrechte).
- Opferschutz vor Vereinsschutz: Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle, auch wenn der Ruf des Vereins auf dem Spiel steht.
2. Der Stufenplan bei Verdachtsmomenten
Ein klarer Ablaufplan (Flowchart) hilft, im Stressmoment richtig zu reagieren.
Phase A: Wahrnehmung und Dokumentation
- Beobachtung: Verhaltensänderungen, körperliche Anzeichen oder direkte Äußerungen des Kindes wahrnehmen.
- Gedächtnisprotokoll: Zeitnah und wertfrei aufschreiben. Was wurde gesehen? Was wurde genau gesagt? (Keine Interpretation).
Phase B: Erstberatung (Intern)
- Kontaktaufnahme: Die zuständige Kinderschutzbeauftragte des Vereins informieren.
- Fachliche Einschätzung: Ist es ein „Grenzfall“ (unangemessenes Verhalten) oder ein „gewichtiger Anhaltspunkt“ für Kindeswohlgefährdung?
Phase C: Externe Fachberatung
- Einbindung von Experten: Kontakt zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle oder dem Jugendamt (Insoweit erfahrene Fachkraft –
Wichtig: Dies kann zunächst anonymisiert geschehen, um die Situation professionell bewerten zu lassen.
Ehrenkodex


Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.
Hiermit verspreche ich, _____________________________________________________ :
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
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Ort, Datum
__________________________________________________________
Unterschrift
